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Immer wieder Ärger durch Hundekot auf öffentlichen Wegen und Grundstücken
22.03.2024
Kategorie: Wallhausen aktuell

Pflichten für Hundehalter/innen 

Bedauerlicherweise erhält das Bürgermeisteramt Wallhausen in letzter Zeit immer wieder Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Flächen. Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin. 

So wird beklagt, dass viele Hundehalter ihre Hunde beim Spazierenführen einfach ihr „Geschäft“ auf dem Gehweg im seitlichen Grünstreifen oder in fremden Vorgärten und Äckern verrichten lassen. Vor allem im Baugebiet „Grund“ sind Verunreinigungen festzustellen. 

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die Polizeiverordnung der Gemeinde hinweisen. Danach hat der Halter/ die Halterin eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder fremden Gärten verrichtet. 

Dennoch dort abgelegter Hundekot ist vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen! 

Verstöße gegen diese Polizeiverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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